Neue Leitlinie verbessert die Sicherheit bei Operationen

Über 100.000 Wundinfektionen pro Jahr wären vermeidbar

Pressemeldung der Firma 3M Deutschland GmbH

Systematisches Wärmen von OP-Patienten verringert die Gefahr einer Wundinfektion. Die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin hat nun Empfehlungen erarbeitet, die bei Operationen rechtlich relevant sind. Darauf weist 3M Medica hin, einer der führenden Anbieter von Produkten zur Patientenerwärmung.

Hände desinfizieren, überflüssigen Hautkontakt mit Patienten vermeiden und Antibiotika sinnvoll einsetzen – wie gut oder schlecht die Hygienemaßnahmen eines Krankenhauses greifen, ist für die Gesundheit von OP-Patienten entscheidend. Wenig präsent in der allgemeinen Diskussion um Krankenhaushygiene ist die Tatsache, dass auch eine unbeabsichtigte Unterkühlung von Patienten (Hypothermie) die Gefahr einer Wundinfektion nach einer Operation erheblich steigert.

Hypothermie ist dritthäufigste Ursache für Wundinfektionen

Die Vermeidung eines Temperaturabfalls während und nach einer OP zählt neben der präoperativen Vorbereitung des OP-Feldes und der fristgerechten Antibiotika-Gabe zu den wichtigsten Maßnahmen zur Vermeidung von Infektionen. Bislang kühlen jedoch bei etwa jeder zweiten Operation Patienten unbeabsichtigt aus – das heißt: die Körpertemperatur fällt unter 36 Grad. Experten schätzen, dass sich rund die Hälfte der jährlich etwa 225.000 postoperativen Wundinfektionen vermeiden ließe, wenn Patienten vor, während und nach der Operation (perioperativ) aktiv warm gehalten würden, zum Beispiel durch spezielle Wärmedecken.

Mehr Bewusstsein für die Problematik

Unter der Federführung der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin wurde nun erstmals eine Leitlinie erarbeitet, um das Bewusstsein für diese Problematik in deutschen OP-Sälen zu verbessern. In dieser empfehlen die medizinischen Fachgesellschaften explizit den Einsatz von Wärmesystemen, um Patienten vor, während und nach dem operativen Eingriff warm zu halten. Experten gehen davon aus, dass diese Leitlinie künftig bei Begutachtungen von postoperativen Komplikationen (wie zum Beispiel Wundinfektionen) herangezogen wird. Somit hat diese Empfehlung auch rechtliche Relevanz.



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