Ascom fördert Digitalisierungspotential mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG)

Mit den Lösungen von Ascom können Krankenhäuser in Deutschland mittels des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) ihren Digitalisierungsgrad signifikant und messbar erhöhen

Pressemeldung der Firma Ascom
Durch die Integration und Orchestrierung der Daten können die richtigen Informationen zur richtigen Zeit an die richtige Person am richtigen Ort geliefert werden und können so zu verbesserten Entscheidungen beitragen.


Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) treibt die deutsche Bundesregierung die Digitalisierung der Krankenhäuser voran, und stellt mit den Bundesländern zusammen insgesamt Fördermittel von bis zu 4,3 Milliarden Euro zur Verfügung. Gefördert werden besonders Projekte, die die Kernprozesse in den Krankenhäusern digital unterstützen und eine hohe Interoperabilität und Sicherheit aufweisen. Das Lösungsportfolio von Ascom ist voll förderfähig hinsichtlich der Entscheidungsunterstützungssysteme (19, Abs. 1, Nr. 4. KHSFV), sowie hinsichtlich der Modernisierung der Notaufnahmen (§ 19, Abs. 1, Nr. 1. KHSFV). Auch in anderen Bereichen erfüllt Ascom weitere sogenannte „Muss-Kriterien“ teilweise komplett zum Erreichen der Förderfähigkeit dieser Projekte.

Ascom fördert mit der Ascom Healthcare Plattform strukturierte Kommunikationsprozesse und Workflows und trägt dazu bei, die Pflege und das gesamte klinische Personal mit smarter, mobiler Kommunikation zu entlasten. Weiterhin ermöglicht die Ascom Entscheidungsunterstützung eine Entlastung des Personals am Point-of-Care. Mit der herstellerübergreifenden Datenintegration von Medizingeräten und der Implementierung von Alarmleitsystemen können Hinweise und Alarme nach Priorität gefiltert weitergegeben werden sowie dabei unterstützen, die Versorgung der Patienten zu verbessern. Ascom stellt Near-Realtime-Daten mobil zur Verfügung und kann Warnungen (u.a. Early Warning Scores, SIRS) mittels einer Rule-Engine generieren. Dadurch kann auf mögliche medizinische Krisen vorzeitig hingewiesen werden, um diesen mit entsprechende Maßnahmen entgegen zu wirken.

Weiterhin kann mit dem Ascom Portfolio die Koordination von digitalen Kommunikationsprozessen (u.a. ZNA, Radiologie, Labor, OP, Intensivstation) zur Verkürzung von Überleitungszeiten führen und die Priorisierung von Aufgaben abteilungsübergreifend verbessert werden. Mit dem patientenzentrierten klinischen Messenger Collaborate wird zudem eine zielgerichtete mobile Team-Kommunikation unterstützt (DSGVO-konform). Dabei werden die Arbeitsabläufe im Krankenhaus harmonisiert. Mit dem speziell für die Anforderungen in Krankenhäusern entwickelten klinischen, desinfizierbaren Smartphone Ascom Myco 3 können zusätzlich klinische Apps installiert, Informationen direkt am Point-of-Care verarbeitet, und relevante Informationen mobil verfügbar gemacht werden.

Valerio Signorelli, Managing Director Ascom DACH, sieht in dem Krankenhauszukunftsgesetz große Chancen für die Krankenhäuser: “Durch die förderfähigen Lösungen von Ascom können Abläufe und Prozesse digitalisiert und optimiert werden. Wie wir bereits bei etlichen großen Projekten beobachten konnten, können strukturierte Kommunikationsprozesse und eine verbesserte Entscheidungsunterstützung am Point-of-Care das Personal und insbesondere die Pflege entlasten und die Behandlungsqualität erhöhen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Ascom
Kruppstraße 105
60388 Frankfurt am Main
Telefon: +49 (69) 5800570
Telefax: +49 (69) 580057333
http://www.ascom.de

Ansprechpartner:
Oliver Laube
Director Marketing DACH
+49 (69) 580057-400



Dateianlagen:
    • Durch die Integration und Orchestrierung der Daten können die richtigen Informationen zur richtigen Zeit an die richtige Person am richtigen Ort geliefert werden und können so zu verbesserten Entscheidungen beitragen.
    • Die Ascom Healthcare Plattform bietet Lösungen rund um strukturierte und mobile Kommunikation, Alarmierung, Ablaufsteuerungen und Entscheidungsunterstützungssysteme – die Lösungen von Ascom sind explizit KHZG-förderfähig.
    • Unabhängig wo die Mitarbeiter sind, haben diese an Dashboards und mobil Zugriff auf relevante Daten und Informationen. So werden die Mitarbeiter unterstützt, unabhängig vom Standort die jeweils besten Entscheidungen zu treffen.
    • Durch multiple Datenverfügbarkeit angeschlossener Systeme werden präventive Prozesse ermöglicht und Eskalationen minimiert. Alle Informationen sind sowohl lokal als auch mobil jederzeit verfügbar und können von jeder Fachkraft abgerufen werden. Mit Hilfe einer Analyse der Daten können weitere präventive Maßnahmen erhoben werden (Rule-Engine)
    • Dem Personal mehr Sicherheit geben in Gefahrensituationen: Einfache Alarmierung durch einen expliziten Alarmknopf direkt am Endgerät. Mit dem Auslösen des Alarms ermöglicht man eine schnelle Reaktion des Sicherheitspersonals und den sofortigen Schutz bei Übergriffen jeder Art. Alarmmeldungen können automatisiert selbst dann gesendet werden, wenn ein Mitarbeiter bewusstlos ist oder aus anderen Gründen keinen Alarm auslösen kann.
Ascom ist ein globaler Lösungsanbieter mit Fokus auf Healthcare ICT und mobilen Workflow-Lösungen. Die Vision von Ascom ist die Überbrückung digitaler Informationslücken, um die bestmöglichen Entscheidungen zu gewährleisten - jederzeit und überall. Die Bereitstellung von erfolgskritischen Echtzeit-Lösungen für hochmobile, ad hoc und zeitsensitive Umgebungen bestimmt die Mission von Ascom. Ascom setzt ihr einzigartiges Produkt- und Lösungsportfolio und ihre ausgezeichneten Fähigkeiten in Software-Architektur ein, um Integrations- und Mobilitäts-Lösungen zu entwickeln, die reibungslose, komplette und effiziente Workflows für das Gesundheitswesen sowie für die Industrie und den Einzelhandel ermöglichen. Ascom mit Hauptsitz in Baar (Schweiz) ist mit operativen Gesellschaften in 18 Ländern vertreten und beschäftigt weltweit rund 1'300 Mitarbeitende. Die Ascom Namenaktien (ASCN) sind an der SIX Swiss Exchange in Zürich kotiert.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.