TÜV Rheinland: Vorsicht vor Weißem Hautkrebs / Seit 2015 als Berufskrankheit anerkannt / Risikobeurteilung durch Arbeitsmediziner / Präventionsmaßnahmen sinnvoll
Der Sommer ist da und bringt für einige Berufsgruppen, die vorwiegend im Freien tätig sind, ein erhöhtes Risiko mit: Weißer Hautkrebs, ausgelöst durch ultraviolette Sonneneinstrahlung auf die Haut, ist laut aktuellen Zahlen der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft eine der am häufigsten angezeigten Berufskrankheiten in der Baubranche. „Egal ob auf der Baustelle, im Straßen-, Garten- oder Landschaftsbau – überall dort, wo Arbeitnehmer während der heißen Monate ihre Tätigkeit fortwährend im Freien verrichten, sind entsprechende Schutzmaßnahmen erforderlich“, so Dr. Wiete Schramm, Expertin im Bereich Arbeitsmedizinischer Dienst bei TÜV Rheinland.
Technischer Sonnenschutz
Seit 2015 ist der Weiße Hautkrebs als Berufskrankheit anerkannt. Damit es erst gar nicht zur Erkrankung kommt, steht die Prävention des Arbeitgebers, aber auch des Arbeitnehmers im Vordergrund. Hier kann der Unternehmer beratende Unterstützung beim Betriebsarzt suchen. Auf der Grundlage einer qualifizierten Gefährdungsbeurteilung sind technische Maßnahmen, wie beispielsweise Sonnensegel, sinnvoll. Ratsam ist zudem, die Arbeitsabläufe so zu gestalten, dass Arbeiten in der prallen Sonne möglichst vermieden werden können.
Persönliche Schutzmaßnahmen
Zusätzlich rät die Expertin zu persönlichen Schutzmaßnahmen. Helme mit Nackenschutz sind bei sommerlichem Wetter eine weitere sinnvolle Vorbeugung. Besonders gefährdet sind Körperstellen, die dauerhaft dem direkten Sonnenlicht ausgesetzt sind, wie Gesicht, Kopfhaut, Nacken und Ohren. Aber auch Unterarme und Handrücken zählen zu den üblicherweise gefährdeten Arealen. Dort sollten die Beschäftigten vor Aufnahme der Arbeit ein Sonnenschutzmittel mit Lichtschutzfaktor von mindestens 30 ausreichend dick auftragen und dies nach zwei Stunden wiederholen.
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