TÜV Rheinland: Bei Lärm am Arbeitsplatz vor Hörschaden schützen

27. April ist Tag gegen Lärm: Lärmschwerhörigkeit eine der häufigsten Berufskrankheiten / Schutz erforderlich bei dauerhaft über 85 Dezibel / Arbeitsmedizinische Vorsorge nutzen / TÜV Rheinland berät Unternehmen bei Maßnahmen zur Lärmminderung

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Der 27. April ist dieses Jahr der „Tag gegen den Lärm“. Er informiert über Ursachen von Lärm und seine Auswirkungen auf die Gesundheit des Menschen. Im Berufsleben sind viele Mitarbeiter – vom Metallbauer und Schreiner oder Bauarbeiter bis zu Landwirten und Berufsmusikern – Lärm ausgesetzt. Dieser ist mitunter so laut, dass er zu einer Lärmschwerhörigkeit führen kann. „Lärmschwerhörigkeit ist eine der häufigsten Berufskrankheiten. Die Haarzellen im Innenohr werden hierbei dauerhaft geschädigt, eine Heilung gibt es nicht“, sagt Dr. Wiete Schramm, Gesundheitsexpertin bei TÜV Rheinland.

Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung dient dem Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen ihrer Gesundheit und Sicherheit durch Lärm. Wichtig: Herrschen am Arbeitsplatz dauerhaft 85 Dezibel (dBA) oder mehr, muss der Beschäftigte den vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Gehörschutz tragen. „Eine regelmäßige arbeitsmedizinische Vorsorge durch den Betriebsarzt ist dann Pflicht. So kann eine drohende Lärmschwerhörigkeit schon im Frühstadium erkannt und bei konsequenter Umsetzung von Lärmschutzmaßnahmen zumindest eine Verschlimmerung verhindert werden“, so Dr. Schramm.

Leise Maschinen, schallschluckende Teppiche

Auch im Büro können Telefonklingeln, Gespräche von Kollegen oder technische Geräte wie Fax und Drucker zu einer Beeinträchtigung der Konzentration, der Sprachverständlichkeit führen und damit stören. TÜV Rheinland berät Unternehmen im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung, wie sich Lärm am Arbeitsplatz wirksam reduzieren lässt. „Priorität haben technische, dann organisatorische und schließlich persönliche Arbeitsschutzmaßnahmen“, erläutert die Expertin. Sie empfiehlt, den Einsatz lärmarmer Arbeitsmittel oder die räumliche Trennung von Arbeitsplätzen und Lärmquellen zu prüfen.

In Arbeitsräumen lässt sich die Geräuschkulisse mit schallabsorbierenden Gegenständen wie Teppichen oder Vorhängen, abgehängten Decken sowie Regalen und Pflanzen minimieren. In Großraumbüros sind Ruhezonen ideal, in denen Mitarbeiter ungestört miteinander reden können, ohne andere zu stören.“

Weitere Informationen zum Thema Lärm greift das Magazin „kontakt“ von TÜV Rheinland in seiner Ausgabe 3/2015 auf. Abrufbar unter www.tuv.com/kontakt im Internet.



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