„Orientierungshilfe KIS“ (OH-KIS) als Grundlage für rechtskonforme Datenhaltung – Kliniken im Zugzwang

Pressemeldung der Firma Adiccon GmbH

Die Daten von Patienten sind sensible personenbezogene Daten, die einen besonderen Rechtsschutz genießen. Die Erhebung der Gesundheitsdaten während der Behandlung eines Patienten wird heute in der Regel durch Krankenhausinformationssysteme (KIS) unterstützt. Um einen rechtskonformen Schutz bei der Verarbeitung der Daten in den Systemen zu erleichtern, wurde vor geraumer Zeit die „Orientierungshilfe (OH) KIS“ verfasst, deren Relevanz unbestritten ist.

Die innerbetrieblichen Datenschutzbeauftragten der Klinken müssen sich mit dieser ausführlichen Checkliste auseinandersetzen und für die Umsetzung der Inhalte in ihrer Einrichtung Sorge tragen. Dabei werden gerade bei dem verfügbaren Stand der Schutzmechanismen im Krankenhaus-Alltag häufig Defizite festgestellt, für die der Geschäftsführer haftbar ist.

Bei der Realisierung der OH-KIS-Anforderungen können die umfassend ausgebildeten Datenschutzbeauftragten der Adiccon GmbH nachhaltige Unterstützung bieten. Das Beratungsunternehmen hat ein spezielles Beratungsmodul für die Abarbeitung der OH-KIS-Checklisten im Portfolio.

Mit dieser klinikspezifischen Beratung erfahren die internen Datenschutzbeauftragten bei ihrer wichtigen Aufgabe wertvolle Begleitung. Ziel ist es vor allem, die Durchführung der Maßnahmen gemäß OH-KIS hausintern nachprüfbar sicherzustellen und damit als Klinik OH-KIS-konform zu sein.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Adiccon GmbH
Landwehrstraße 54
64293 Darmstadt
Telefon: +49 (6151) 500777-0
Telefax: +49 (6151) 500777-99
http://www.adiccon.de/

Ansprechpartner:
Walter Schäfer
+49 (6151) 500777-44



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