Erstattung bei Qualitätskontrolle: Finanzielle Vorteile für Testzentren, Apotheken & mehr

Pressemeldung der Firma MedRhein GmbH
Qualitätskontrolltupfer von MedRhein: So sehen sie aus.


Die Qualitätskontrolle bei der Verwendung von Antigen-Schnelltests gehört zu den erstattungsfähigen Kosten. Wer als Einrichtung zum professionellen Testen auf SARS-CoV-2 die von MedRhein mitgelieferten Qualitätskontrolltupfer verwendet, um seine Schnelltests zu überprüfen, ist für Rückerstattungen berechtigt.

Das gilt sowohl für die Kosten der Tupfer, als auch für die damit verbrauchten Schnelltest-Kits. Die von MedRhein verkauften Tests sind beim BfArM gelistet und somit zulässig für die Anwendung und die Rückerstattung.

Ob in Ihrem Bundesland eine Erstattung möglich ist, erfahren Sie bei Ihrer lokalen KV: https://www.google.com/url?q=https://www.kbv.de/html/432.php&source=gmail&ust=1645790858406000&usg=AOvVaw1ji4JPmmdrQDHnnHkeT_8n]https://www.kbv.de/html/432.php[/url]

Hier sind die zulässigen Antigen-Schnelltests aufgelistet: https://www.bfarm.de/DE/Medizinprodukte/Aufgaben/Spezialthemen/Antigentests/_node.html

Für Testzentren ist diese Beispielrechnung zur Erstattung der Tupfer hilfreich:

Bei Großbestellungen kosten 100 Stk. Green Spring insgesamt ca. 100 €. Dazu gibt es 4 Qualitätskontrolltupfer, die mit 7 € pro Qualitätskontrolle (x4) verrechnet werden. Damit sinken die Kosten nach Rückerstattung auf nur ca. 70 € statt 100 € für 100 Tests.

Das gilt für alle MedRhein Green Spring und MedRhein Anbio Schnelltests und sichert zusätzlich die Verlässlichkeit der Test-Ergebnisse. Für die Abrechnung der Rückerstattung wenden sich Testzentren, Apotheken und Arztpraxen an die örtliche KV: https://www.kbv.de/html/432.php

MedRhein hat zur Rückerstattung dieses Kurzvideo veröffentlicht:

https://www.youtube.com/watch?v=5aUf52IyjTk 

Was macht ein Qualitätskontrolltupfer?

Das Tupfer-Set besteht aus einem Negativ- und einem Positiv-Tupfer. Verwendet man diese für einen Antigen-Schnelltest, überprüft man damit die Funktionstüchtigkeit der Tests. Ein Negativ-Tupfer muss ein negatives Ergebnis beim Coronatest erreichen, ein Positiv-Tupfer muss einen Positivbefund bewirken. So sichern Testzentren und andere Einrichtungen die Testqualität.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
MedRhein GmbH
Immengarten 8
30926 Seelze
Telefon: (+49)(0)5137 9379197
Telefax: nicht vorhanden
https://www.medrhein.com

Ansprechpartner:
Paul Emil Schönrock
017641619470



Dateianlagen:
    • Qualitätskontrolltupfer von MedRhein: So sehen sie aus.
Die MedRhein GmbH wurde 2020 als Tochterfirma der CTG China Trading GmbH gegründet. Deutschlandweit ist das Unternehmen einer der führenden Importeure im Bereich Medizinbedarf und Gesundheitsschutz. Seit Beginn der Corona-Pandemie fokussiert sich das Unternehmen auf den Vertrieb von medizinischen Masken sowie Antigen- und PCR-Tests in ganz Europa und Asien. Das stetig wachsende Team verteilt sich auf 2 Standorte in Hannover: Die Zentrale in Seelze & das neue Lager in Langenhagen. Zuarbeit erhält die MedRhein GmbH außerdem durch die firmeneigene IT-Abteilung aus Berlin und dem chinesischen Einkaufs-Team aus Shanghai und Peking. Die lang gepflegten Beziehungen des Unternehmens zu chinesischen Großherstellern der Medizinbranche liefern die Basis der Unternehmensphilosophie: Sichere und innovative Produkte schnell und zuverlässig auf den europäischen Markt importieren.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.