Per Mausklick zum Arzt – Online-Videosprechstunde als telemedizinische Ergänzung zum Praxisbesuch

Pressemeldung der Firma ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH

Laut E-Health-Gesetz soll die Online-Videosprechstunde ab dem 1. Juli 2017 Bestandteil der Regelversorgung werden. Der erfolgreiche Einsatz in Ärztenetzen in Nordrhein-Westfalen bestätigt die Relevanz der telemedizinisch-unterstützten Versorgung. Beim Kongress „eHealth.NRW“ der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH am 5. Oktober 2016 (Kongresszentrum Dortmund) diskutieren hochrangige Expertinnen und Experten zum Thema. Eröffnet wird die Veranstaltung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens.

Die Förderung telemedizinischer Leistungen ist wichtiger Bestandteil des E-Health-Gesetzes. So soll ab dem 1. Juli 2017 die Online-Videosprechstunde Teil der vertragsärztlichen Regelversorgung werden. Auf diese Weise soll die Kontaktaufnahme mit Ärztinnen und Ärzten bei Nachsorge- und Kontrollterminen erleichtert werden.

In Nordrhein-Westfalen werden diese Anwendungen bereits erfolgreich in Arztnetzen eingesetzt. So erprobt die Techniker Krankenkasse (TK) seit September 2015 gemeinsam mit dem Bundesverband Deutscher Dermatologen (BVDD) die Online-Videosprechstunde in der hautärztlichen Versorgung. Damit kann beispielsweise die regelmäßige Beobachtung der Wundheilung nach einer OP von zu Hause aus erfolgen. Bei Auffälligkeiten werden die Betroffenen selbstverständlich sofort zur persönlichen Untersuchung in die Praxis einbestellt. Vergütungsregelungen sind vorhanden: Teilnehmende Ärztinnen und Ärzte rechnen ihr Honorar direkt mit der TK ab. „Für die Nachkontrolle reicht oft ein kurzer Blick – dafür müssen sich Patientinnen und Patienten künftig nicht mehr auf den Weg in die Praxis machen“, so Günter van Aalst, Leiter der TK-Landesvertretung in NRW. „Mit der Online-Video-Sprechstunde ergibt sich perspektivisch ein medizinisches Angebot auch dort, wo keine Strukturen vorhanden sind – zum Beispiel in ländlichen Gebieten.“ Zukünftig soll das TK-Angebot der Online-Videosprechstunde auf andere Berufsgruppen ausgeweitet werden.

Mit weiteren Anwendungen, die laut E-Health-Gesetz im Rahmen des Aufbaus der Telematikinfrastruktur vorgesehen sind, beschäftigt sich der der Kongress „eHealth.NRW“ der ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH am 5. Oktober 2016 in Dortmund. Eröffnet wird die Veranstaltung von NRW-Gesundheitsministerin Barbara Steffens. Günter van Aalst, der zudem stellvertretender Vorsitzender des ZTG-Aufsichtsrates ist, wird als Experte mitdiskutieren. Das ausführliche Kongressprogramm sowie das Anmeldeformular für den kostenfreien Besuch des Kongresses stehen unter https://www.ztg-nrw.de/veranstaltungen/ehealth-nrw-2016/ zur Verfügung.

Interessierte können telemedizinische Lösungen bei einem Besuch im „Anwenderzentrum eGesundheit“ der ZTG GmbH live kennenlernen (Anmeldung unter https://www.ztg-nrw.de/beratung/anwenderzentrum/anmeldung_awz/ möglich). Die Expertinnen und Experten des Kompetenzzentrums informieren neutral und unabhängig über nutzerinnen- und nutzerorientierte Telematik- und Telemedizinlösungen. Teil des Beratungsangebots der ZTG GmbH ist dabei auch die Evaluation telemedizinischer Projekte.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH
Universitätsstraße 142
44799 Bochum
Telefon: +49 (234) 973517-0
Telefax: +49 (234) 973517-30
http://www.ztg-nrw.de

Ansprechpartner:
Jenny Kufrej
Referentin für Öffentlichkeitsarbeit
+49 (234) 973517-22

Die 1999 gegründete, in Bochum ansässige ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH ist das herstellerunabhängige Kompetenzzentrum für eHealth. Mit ihren Gesellschaftern und Kooperationspartnern aus der Selbstverwaltung verfolgt die ZTG GmbH das Ziel, die Gesundheitsversorgung auf Basis tragfähiger Innovationen aus der Informations- und Kommunikationstechnologie zu verbessern. Markenzeichen der ZTG GmbH sind Neutralität, Vernetzung im Gesundheitswesen und hochspezialisiertes Implementierungswissen. Hauptaufgabe der ZTG GmbH ist die Koordination der umfangreichen Landesinitiative eGesundheit.nrw im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Landesinitiative bündelt wegweisende Projekte, Dienstleistungen und Anwendungen, die wichtige Themen, wie z. B. elektronische Akten, elektronische (Heil-)Berufsausweise, Arzneimitteltherapiesicherheit und Telemedizin weiterentwickeln. www.ztg-nrw.de


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