Elektronische Abrechnung für Rehasport ab 1.1.16 Pflicht in Baden-Württemberg

DTA-Umstellung für Rehasport mit der AOK

Pressemeldung der Firma Deutsches Medizinrechenzentrum GmbH

Ab dem 1. Januar 2016 wird die elektronische Abrechnung von Rehabilitationssport und Funktionstraining mit der AOK Baden-Württemberg zur Pflicht. Wer dann nicht per DTA abrechnet, riskiert Rechnungskürzungen von bis zu 5 Prozent seitens der Kasse. Die günstige Abrechnung für nur 0,5 Prozent der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. gibt es unter www.dmrz.de.

Bereits im Sommer 2014 hat der vdek bundesweit die Abrechnung von Rehasport und Funktionstraining auf die elektronische Abrechnung umgestellt. Am 1.1.2016 zieht die AOK in Baden-Württemberg nach und stellt direkt – ohne Testverfahren – auf die DTA-Abrechnung um.

Rechnungskürzungen vermeiden und elektronisch abrechnen

Um zukünftig Rechnungskürzungen wegen fehlendem Datenträgeraustausch (DTA) zu vermeiden, bietet das Deutsche Medizinrechnenzentrum (DMRZ.de) die Lösung für Anbieter von Rehabilitationssport und Funktionstraining an. Auf seiner Internet-Plattform unter www.dmrz.de bietet DMRZ.de für 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. die Abrechnung der Rehaverordnungen an. Mit verschiedenen Branchenverbänden hat DMRZ.de bereits Rahmenvereinbarungen getroffen. Mitglieder dieser Vereine erhalten einen Vorteil von 20% auf den üblichen Abrechnungssatz.

Welcher Verband einen vergünstigten Mitgliederbeitrag vereinbart hat, steht auf der DMRZ.de Website.

DMRZ.de hat bereits zahlreiche Auszeichnungen für seinen Abrechnungsservice erhalten und konnte mehr als 11.000 Kunden für die günstige und komfortable Online-Abrechnung begeistern.

Informationen zur Abrechnung von Rehasportverordnungen und ein Poster mit wichtigen Informationen erhalten Sie kostenlos auf der DMRZ.de-Website.



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Ansprechpartner:
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Dateianlagen:
    • DTA Einführung Baden-Württemberg
Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ.de) stellt Sonstigen Leistungserbringern des Gesundheitswesens eine Internet-Plattform zur elektronischen Abrechnung (DTA) mit den Krankenkassen zur Verfügung. Wer damit abrechnet, braucht keine Software und geht keine langfristigen Verpflichtungen ein: So gibt es weder Mindestvolumen noch eine Mindestvertragslaufzeit bei DMRZ.de. Der Clou ist die Kostenersparnis. Wer seine Rechnungen beispielsweise nur auf dem Postweg an die Kostenträger schickt, dem können wegen fehlendem DTA bis zu 5 % seiner Umsätze abgezogen werden. Bei der Abrechnung über DMRZ.de werden nur 0,5 % der Bruttorechnungssumme zzgl. MwSt. erhoben. Zusätzlich bietet DMRZ.de für Therapeuten kostenlose Praxissoftware. DMRZ.de ist das derzeit innovative Abrechnungszentrum.


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