TÜV Rheinland: Arbeitgeber sind für den Gesundheitsschutz auf Geschäftsreisen verantwortlich

Rechtlich vorgeschriebene Vorsorge durch Arbeitsmediziner / Erkrankungen gezielt vorbeugen / Ungewohnte Gesundheitsrisiken beachten

Pressemeldung der Firma TÜV Rheinland

Über die Hälfte der Arbeitnehmer, die Dienstreisen ins Ausland unternehmen, fühlen sich nicht ausreichend über den notwendigen Gesundheits- und Impfschutz informiert. Das zeigt eine aktuelle Online-Umfrage mit 1.240 Teilnehmern, die TÜV Rheinland im November 2014 durchgeführt hat. Gleichzeitig wünschen sich einer Studie im Auftrag des Deutschen Reiseverbandes zufolge 92 Prozent der Geschäftsreisenden, dass ihr Arbeitgeber entsprechende Informationen bereitstellt – und dies auch zurecht, wie Dr. Wiete Schramm, Fachgebietsleiterin Arbeitsmedizin des TÜV Rheinland, feststellt: „Berufliche Aufenthalte im Ausland sollten sorgfältig und möglichst frühzeitig geplant werden. Empfehlenswert ist eine Vorbereitungszeit von etwa sechs bis acht Wochen. In dieser Zeit können die vorgeschriebene Vorsorge absolviert und der Impfschutz aufgefrischt oder bei Bedarf erweitert werden.“

Generell gelten die Länder in Äquatornähe zwischen dem 30. Grad nördlicher und südlicher Breite als Regionen mit besonderen klimatischen und gesundheitlichen Belastungen. Bei einer Entsendung von Arbeitnehmern in diese Gebiete ist unabhängig von der Länge des Aufenthaltes eine arbeitsmedizinische Vorsorge durch einen besonders qualifizierten Betriebsarzt oder einen Tropenmediziner vorgeschrieben. Dabei erfasst der Arzt Gesundheitszustand und Impfstatus des Reisenden, stellt eine Vorsorgebescheinigung aus und gibt auf das Zielgebiet und die Art des beruflichen Aufenthaltes zugeschnittene Empfehlungen zum Gesundheitsschutz. Neben Infektionskrankheiten stehen Gefahren durch andere Hygienebedingungen, fremde Speisen, giftige Tiere oder den ungewohnten Straßenverkehr im Mittelpunkt der reisemedizinischen Beratung. Kehrt ein Mitarbeiter aus diesen Regionen zurück, muss ihm der Arbeitgeber eine Rückkehruntersuchung anbieten.

Die rechtlich vorgeschriebenen Vor- und Nachsorgemaßnahmen, die auch eine reisemedizinische Beratung umfassen, müssen vom Arbeitgeber veranlasst werden. Geschieht dies nicht, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die zumindest eine Geldstrafe nach sich ziehen kann.

Literaturtipp für Arbeitgeber und Geschäftsreisende:

Tomas Jelinek, Gesund auf Geschäftsreisen, Centrum für Reisemedizin, Verlagsgruppe Thieme, 2014, ISBN 978-3-941386-11-2, Preis: 59,90 €

Langfassung unter www.tuv.com/presse im Internet.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
TÜV Rheinland
Am Grauen Stein
51105 Köln
Telefon: +49 (221) 806-2148
Telefax: +49 (221) 806-1567
http://www.tuv.com

Ansprechpartner:
Jörg Meyer zu Altenschildesche
+49 (221) 806-2255

TÜV Rheinland ist ein weltweit führender unabhängiger Prüfdienstleister mit über 140 Jahren Tradition. Im Konzern arbeiten 18.000 Menschen in 65 Ländern weltweit. Sie erwirtschaften einen Jahresumsatz von über 1,6 Milliarden Euro. Die unabhängigen Fachleute stehen für Qualität, Effizienz und Sicherheit von Mensch, Technik und Umwelt in fast allen Lebensbereichen. TÜV Rheinland prüft technische Anlagen, Produkte und Dienstleistungen, begleitet Projekte und Prozesse für Unternehmen. Die Experten trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und Branchen. Dazu verfügt TÜV Rheinland über ein globales Netz anerkannter Labore, Prüf- und Ausbildungszentren. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption. www.tuv.com im Internet.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Subscribe

Subscribe to our e-mail newsletter to receive updates.

Comments are closed.