Neuer Standard „Übermittlung meldepflichtiger Erregernachweise – Labormeldung“

Pressemeldung der Firma ZTG Zentrum für Telematik und Telemedizin GmbH

Der von der ZTG in das Abstimmungsverfahren (Ballot) bei HL7 Deutschland eingebrachte Implementierungsleitfaden für einen nationalen Standard zur Übermittlung meldepflichtiger Erregernachweise auf Basis von HL7/CDA wurde nach den offiziellen nationalen Regeln abgestimmt und ohne Gegenstimmen angenommen.

Der Leitfaden wurde auf Basis des IHE-Profils XD-LAB entwickelt, welches auch in Österreich und der Schweiz zum Einsatz kommt und berücksichtigt bereits die zukünftigen Anforderungen an ein bundesweites Meldesystem, welche im Rahmen des DEMIS-Projektes erarbeitet wurden. Der im Leitfaden beschriebene CDA-Datensatz ist hinsichtlich des Informationsmodells und der Value Sets mit DEMIS kompatibel. Damit ist ein weiterer wichtiger Schritt hin zu einer elektronischen Übermittlung von meldepflichtigen Erkrankungen und Erregern durch Ärztinnen und Ärzte sowie Labore an die zuständigen Gesundheitsämter auf Basis international eingesetzter und akzeptierter Kommunikationsstandards gemacht. Der Leitfaden beschreibt die technische Implementierung der Übermittlung von namentlichen Meldungen nach § 7 Abs. 1 und 2 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Labore an das zuständige Gesundheitsamt.

Der auf Basis des Abstimmungsverfahrens konsentierte Leitfaden wird in Kürze in der finalen Fassung bei HL7 Deutschland unter www.hl7.de/… bereitgestellt.

Hintergrundinformation: Namentliche Labormeldung nach § 7 Abs. 1 und 2 IfSG

Die Leitungen von öffentlichen und privaten Laboren, einschließlich Krankenhauslaboren sind verpflichtet, den direkten oder indirekten Nachweis von Krankheitserregern gemäß § 7 Abs. 1 IfSG (z. B. Bacillus anthracis, Clostridium botulinum, Escherichia coli, etc.) zu melden, soweit die Nachweise auf eine akute Infektion hinweisen. Ebenfalls sind gemäß § 7 Abs. 2 IfSG im Gesetz nicht genannte Krankheitserreger zu melden, soweit deren örtliche und zeitliche Häufung auf eine schwerwiegende Gefahr für die Allgemeinheit hinweist.



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